FG Seggemer Schlotfeger e.V.

Anmeldung zum Faschenachtsumzug in Seckach

01.02.2025 14:44 Uhr

Aufstellung ab 13:00 Uhr bis spätestens 14:00 Uhr

Hiermit melden wir uns für die Teilnahme am Faschenachtsumzug der FG Seggemer Schlotfeger e.V. verbindlich an

(!) - Pflichtfeld

Über uns
Verein/Gruppenbezeichnung (!)
Schlachtruf
Motto

Ansprechpartner/Verwantortlicher am Umzugstag
Vor- und Nachname (!)
Straße (!)
PLZ und Ort (!)
Telefon Festnetz o. Mobil (!)
email-Adresse (!)

Wir nehmen mit folgenden Gruppen / Fahrzeugen teil:
Bitte mindestens ein Feld auswählen.







Art der Fahrzeuge. Bitte mindestens ein Feld auswählen.







Weitere Infos zur Aufstellung
Anzahl Fußgruppen
Anzahl Fahrzeuge
Gesamt-Zuglänge über alle Gruppen und Fahrzeuge ca. (Meter)
Anzahl Personen gesamt ca.

Infos zu den Gruppen und Fahrzeugen
Bitte die einzelnen Gruppen und Fahrzeuge näher beschreiben.
- Anzahl Personen je Gruppe und je Fahrzeug ca.
- Ausgabe von alkoholischen Getränken ja/nein
- Art der Fahrzeuge (Gespann Bulldog+Hänger, PKW, LKW), Art des Aufbaus / Anbaus / Überbaus
- Länge gesamt je Fahrzeug
- Zuglänge gesamt über alle Gruppen + Fahrzeuge
- gerne weitere hilfreiche Angaben

Kommentar
Gerne könnt ihr uns hier noch weitere Informationen und Hinweise geben. Danke!

Bitte beachten:
Wenn Beschallung dabei ist, dann darf die Lautstärke 85dB nicht überschreiten!
Es ist untersagt, Styropor, Stroh usw. während des Umzugs zu werfen. Sogenannte Sauerrei-Wagen werden von den Zugverantwortlichen der Gemeindeverwaltung gemeldet (Reinigungskosten).

Hinweise
Bei Betrieb einer Beschallungsanlage während des Umzugs ist die anfallende GEMA-Gebühr für diese Veranstaltung vom Betreiber der Beschallungsanlage zu entrichten. Diese Kosten können nicht von der FG Seggemer Schlotfeger e.V. übernommen werden.

Alle Fahrzeuge müssen den am Veranstaltungstag gültigen Auflagen und Bedingungen des TÜV und des Landratsamt entsprechen. Für die Teilnahme eines Wagens am Umzug ist eine TÜV-Abnahme mit gültiger TÜV Plakette erforderlich. Die TÜV-Abnahme kann beim TÜV in Buchen beantragt werden, die TÜV Abnahme kann auch vor Ort erfolgen, der Wagen muss nicht bei der TÜV-Stelle vorgeführt werden. Hinweise und Richtlinien für den Aufbau eines Wagens finden Sie hier: Infoblatt des NOK zu Brauchtumsveranstaltungen.
Zulassungspflichtige Fahrzeuge müssen mit einem amtl. Kennzeichen versehen und ordnungsgemäß haftpflichtversichert sein. Rote Nummern können beim Regierungspräsidium beantragt werden. Fahrzeuge und Gespanne müssen betriebs- und verkehrssicher und lenkfähig sein nach den Verkehrsbestimmungen der StVO. Fahrzeuge und Gespanne müssen so aufgebaut sein, dass keine Personen darunter geraten können, zudem muss dies durch Begleitpersonen sichergestellt werden. Die technischen Vorschriften und Bedingungen für Fahrzeuge an Brauchtumsveranstaltungen sind einzuhalten. Details hierzu unter www.seggemer-schlotfeger.de. Die StVO gilt während der Veranstaltung sowie auf der Fahrt von und zu dieser. Es gilt Schrittgeschwindigkeit bei der An- und Abfahrt, bei der Aufstellung und während der Veranstaltung. Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein und im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein. Für den nicht alkoholisierten Zustand des Fahrers und der Wagenbegleitungen hat der Ansprechpartner/Verantwortliche der teilnehmenden Gruppe Sorge zu tragen.

Den Anweisungen der Zugleitung sowie deren Begleitpersonen, der Polizei und der FG Seggemer Schlotfeger ist Folge zu leisten. Auf die Sicherheit von Kindern und Zuschauern ist besonders zu achten.